| DiWaSO | Abrechnungsdienst für Heizungs- &
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|   Der Bundesrat hat am 08.06.2007
  der Kabinettsvorlage zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV
  2007) mit kleinen Veränderungen zugestimmt. Für alle Hausbesitzer in
  Deutschland bedeutet das:   Bereits ab 2008 ist er zum Teil Pflicht - Der
  Energieausweis!     Sinn und Zweck eines Energieausweises?   Der Energieausweis für Gebäude
  gibt Auskunft über den jährlichen Energieverbrauch pro Quadratmeter Wohn-
  oder Nutzfläche.   Ähnlich wie die bei Haushaltsgeräten
  angegebene Energieeffizienzklasse oder der bei Autos angegebene
  Durchschnittsverbrauch, soll auch der Energieausweis für Gebäude Miet- und
  Kaufinteressenten eine objektive Information liefern - hat das Gebäude einen
  hohen oder einen niedrigen Energiebedarf (oder in Euro ausgedrückt: Muss viel
  oder wenig geheizt werden).   Aber nicht nur Miet- und
  Kaufinteressenten sollen durch einen guten Energiekennwert motiviert werden
  sich für das Gebäude / die Wohnung zu entscheiden, ebenso sollen
  Gebäudeeigentümer durch einen schlechten Energiekennwert motiviert werden,
  energetisch wirksame Modernisierungen durchzuführen.     Wer braucht einen Energieausweis?   Jeder Miet- oder
  Kaufinteressenten für eine Wohnung oder ein Haus, hat das Recht auf Vorlage
  eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter.   Ein Energieausweis ist immer
  dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu
  vermietet wird. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch
  auf Vorlage eines Energieausweises.     Ab wann ist ein Energieausweis vorzulegen?   Für Wohngebäude bis Baujahr 1965
  werden Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend, für alle anderen
  Wohngebäude ab dem 01.01.2009. Für Nichtwohngebäude beginnt die Verpflichtung
  ab dem 01.07.2009.   Aber Achtung: Wenn
  Ihr Gebäude vor 1977 erbaut wurde und sich weniger als fünf Wohnungen darin
  befinden, wird der Energieausweis zwar auch erst zu den oben aufgeführten
  Zeitpunkten zur Pflicht, aber ab Oktober 2008 haben Sie bereits keine
  Wahlmöglichkeit mehr, welchen Ausweis Sie erstellen lassen, denn der
  Energieausweis ist in 2 Varianten zulässig........      Welchen Energieausweis benötige ich?   Zwei Varianten des
  Energieausweises sind vom Gesetzgeber zugelassen - der verbrauchsbasierte und
  der bedarfsbasierte Energieausweis.   Ein verbrauchsbasierter
  Energieausweis kann günstiger als ein bedarfsbasierter erstellt werden, weil
  er aus den bekannten Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnungen der letzten
  drei Jahre berechnet wird.    Beim bedarfsbasierten
  Energieausweis ist in der Regel eine aufwändigere und deshalb auch teurere
  Begutachtung des Gebäudes vor Ort erforderlich.   Der Gesetzgeber gibt dem Gebäudeeigentümer folgende
  Möglichkeiten:   Bedarfsbasierte Energieausweise sind
  vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die mit Bauantrag
  vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das
  Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977
  modernisiert wurden.   Verbrauchsbasierte
  Energieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig - also bei
  Gebäuden ab fünf Wohnungen sowie bei Gebäuden die mit Bauantrag nach dem 1.
  November 1977 erbaut wurden.   Völlige Wahlfreiheit
  zwischen den beiden Varianten hat ein Gebäudeeigentümer in der Übergangsfrist
  bis 01.10.2008. Unabhängig von Gebäudegröße und Baujahr kann bis Ende
  September 2008 für jedes Gebäude ein verbrauchsbasierter Energieausweis
  erstellt werden.   Vor allem Eigentümer von
  Gebäuden mit Baujahr vor 1977 und weniger als fünf Wohnungen sollten diese Übergangsfrist
  nutzen und sich schnellstens einen verbrauchsbasierten Energieausweis
  sichern, denn ab Oktober 2008 kommt für diese Gebäude dann nur noch der
  aufwändigere Bedarfsausweis in Frage.     Wie lange gilt ein Energieausweis?   Energieausweise haben eine
  Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum. Wer innerhalb der
  Gültigkeitsdauer energetische Verbesserungen an seinem Gebäude vornimmt, wird
  allerdings vor Ablauf von 10 Jahren einen neuen Energieausweis erstellen
  lassen, um die hierdurch entstandenen Vorteile gegenüber Miet- und
  Kaufinteressenten auch nachweisen zu können.     Welche Folgen hat ein schlechter Energiekennwert?   Energieausweise dienen lediglich
  der Information - das wurde im Energieeinsparungsgesetz ausdrücklich
  verankert. Gebäudeeigentümer können bei schlechten Kennwerten nicht zur
  Gebäudemodernisierung gezwungen werden.     Woher bekomme ich einen Energieausweis und was kostet
  er?   Bei uns - Firma DiWaSO - können
  Sie verbrauchsbasierte Energieausweise für Wohngebäude zu fairen
  Preisen bestellen - gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für Ihr Gebäude.   Sie erreichen uns telefonisch unter 0 60 22 / 20 80 32  Beachten Sie aber bitte: Zur
  Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises benötigen wir die
  Verbrauchsdaten des betreffenden Gebäudes von drei aufeinanderfolgenden
  Jahren. Sofern nicht wir die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
  für das Gebäude erstellt haben, muss Ihnen zumindest die jährlich
  verbrauchte Brennstoffmenge bekannt sein. Welche Angaben zum Gebäude wir darüber hinaus benötigen,
  entnehmen Sie bitte unserem Fragebogen.     Wo bekomme ich noch mehr Informationen über den
  Energieausweis?   Nach unserer Ansicht die beste
  Quelle Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
  und ebenfalls dort die Energieeinsparverordnung (darin auf Seite 65 ein Muster
  des Energieausweises).   |