DiWaSO

Abrechnungsdienst für Heizungs- & Betriebskosten

63839 Kleinwallstadt    Am Steinig 2 b

Tel. 06022/208032 oder 0171/4948969

Telefax:  06022/656033

eMail: diwaso@web.de

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Abrechnungsdienst

 

Auf diesen Seiten erfahren Sie alles über unsere Heizungs- und Betriebskostenabrechnung!

 

Folgen Sie hierzu einfach den nachfolgenden Links

 

Für Rückfragen oder um ein Angebot anzufordern erreichen Sie uns unter 0 60 22 / 20 80 32

oder per Email an diwaso@web.de

Allgemeine Informationen

Erste Schritte

Alljährliche Ablesung

Datenerfassung

Nutzereinzelabrechnung

Abrechnungsübersicht

Rechtssicherheit

Leistungsbeschreibung

 

Leistungsbeschreibung

 

Insofern Sie DiWaSO damit beauftragen, für Ihr Anwesen die Heizungs- und Betriebskostenabrechnung zu erstellen, gehören zu den Leistungen von DiWaSO:

 

1.) Die einmalige Ersterfassung von sämtlichen, für die Abrechnung notwendigen Daten - hierzu gehören:

 

Aufmaß und Bewertung der Heizkörper. Dies beinhaltet die Ermittlung der Heizleistungen sämtlicher Heizkörper sowie die Bestimmung von exakten Bewertungsfaktoren für die Heizkörper, welche sich aus Heizkörperleistung und den Einstellungen an der Heizungsanlage zusammensetzen.

 

Die Ermittlung der Einstellungen der Heizungsanlage und aller zugehöriger relevanter Daten wie z.B. Temperaturen von Warmwasser (tW), Heizkörpervorlauf (tV), Heizkörperrücklauf (tR), Raumluft (tL).

 

Die Ermittlung der gesamten Wohn-/Nutzfläche und deren Aufteilung nach deren Beheizungsart in entsprechende Gruppen (mit Heizkörpern beheizt, mit Fußbodenheizung beheizt oder unbeheizt).

 

Die Erfassung von sämtlichen vorhandenen Zählereinrichtungen nach deren Art, Zählernummern und den Räumen in denen sich diese befinden (damit diese eindeutig zugeordnet werden können) sowie die Bestimmung von deren Eigenschaften.

 

2.) Die alljährliche Abrechnung - hierzu gehören einmal in jedem Jahr:

 

Die Zusendung der Kostenerfassungsblätter (Vordrucke für die Angabe von Kosten und Nutzern), welche von Ihnen auszufüllen und an uns zurückzusenden sind.

 

Die Bekanntmachung des Ablesetermins. Das Schriftstück zur Bekanntmachung wird entweder gut sichtbar an oder in der Nähe der Haupteingangstür des Anwesens befestigt oder an jeden Nutzer per Post versendet. Versäumt ein Nutzer diesen Ablesetermin, erhält er ein neues Schriftstück mit der Bekanntgabe eines neuen Termins sowie der Möglichkeit einen individuellen Termin zu vereinbaren. Versäumt ein Nutzer diesen 2. Ablesetermin, erhält er ein neues Schriftstück mit der Bekanntgabe, dass die Schätzung seiner Verbrauchswerte durchgeführt werden muss, wenn die Ablesung nicht kurzfristig bis zum .... erfolgen kann. Gleichzeitig werden wir Sie über den Vorgang unterrichten. Sollte die Ablesung nicht innerhalb von 4 Wochen nach dem 1. Ablesetermin möglich sein, erfolgt die Schätzung der Verbrauswerte des betreffenden Nutzers.

 

Die Ablesung sämtlicher im Anwesen vorhandenen Zählereinrichtungen. Die Ablesewerte werden schriftlich festgehalten und der Nutzer erhält eine Durchschrift des Ablesebelegs.

 

Die Kontrolle der Zählereinrichtung auf äußere Defekte und/oder Manipulationen sowie die Überprüfung von deren Eichzeit.

 

Die Erstellung der Abrechnung auf Grundlage der von Ihnen in den Erfassungsblättern angegebenen Kosten, Mengen, Daten und Nutzer sowie anhand der dokumentierten Ablesewerte von den einzelnen Nutzern. Die Abrechnung beinhaltet die Verteilung der Kosten für Heizung, Wassererwärmung und aller sonstigen Betriebs-, Nutzereinzel- und Nebenkosten wie z.B. Versicherungen, Grundsteuer, Frisch- und Abwasser, Hausmeister, Gärtner, Müllabfuhr, Allgemeinstrom usw.

 

Die Zusendung der kompletten Abrechnung an Sie. Das gesamte ''Abrechnungs-Paket'' setzt sich zusammen aus:

 

·         Der Abrechnungsübersicht welche bei Ihnen verbleibt und im Einzelnen besteht aus:

 

Übersicht-1: Mit dem direkten Überblick wie das Ergebnis jedes einzelnen Nutzers ausgefallen ist; den Gesamtkosten des Anwesens aufgegliedert nach Heizungskosten, sonstigen Betriebskosten und Nutzereinzelkosten; der Summe der Vorauszahlungen die Sie erhalten haben und der Summe der Rückzahlungen die Sie zu leisten haben.

 

Übersicht-2: Mit dem direkten Überblick über die abgerechneten Mengen und Kosten, welche von Ihnen in den Kostenerfassungsblättern angegeben wurden.

 

Übersicht-3: Mit dem direkten Überblick über sämtliche abgerechneten Nutzereinzelkosten.

 

·         Den Abrechnungen für jeden Nutzer zum weiterleiten an die Nutzer. Jede Abrechnung besteht im Einzelnen aus:

 

Blatt Nr. 1: Ablesewerte der Zählereinrichtungen und Messgeräte des Nutzers.

 

Blatt Nr. 2: Heizungs-  und  Wassererwärmungskosten  des  gesamten  Anwesens  und  deren Aufteilung in Verbrauchs- und Grundkosten sowie deren Aufteilung in Gruppen nach den Flächen der Beheizungsart.

 

Blatt Nr. 3: Heizungs-,  Wassererwärmungs-,  Betriebs-,  Neben-  und  Nutzereinzelkosten  eines Nutzers, sowie den Angaben ob eine Nachzahlung oder eine Rückzahlung entstanden ist.

 

Blatt Nr. 4: Erläuterungen/Erklärungen zur Abrechnung.

 

·         Den Abrechnungen für alle Nutzer in Kopie - diese sind für Ihre Unterlagen.

 

·         Dem Ablesebeleg für die Allgemeinzähler (wenn Sie bei der Ablesung nicht anwesend waren).

 

·         Den Ablesebelegen von den Nutzern, welche den Ablesetermin versäumt haben und für die ein zusätzlicher Ablesetermin nötig war (dies dient lediglich als Nachweis gegenüber dem Nutzer für die entstandene Mehrkosten sowie als Grundlage für die Mehrkosten in unserer Rechnung).

 

3.) Zu den eben genannten Leistungen können weitere Leistungen hinzukommen - diese können sein:

 

Zwischenablesungen und -abrechnungen. Diese Leistungen werden zwingend notwendig, wenn es innerhalb eines Abrechnungsjahres Nutzerwechsel im Anwesen gegeben hat (Auszug/Neubezug).

 

Zusätzliche Anfahrt zur Ablesung. Diese Leistung wird nötig, wenn Nutzer den bekannt gegebenen Termin zur Ablesung oder einen vereinbarten Termin zur Ablesung versäumt haben.

 

Alle sonstigen Leistungen, welche für die Erstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnung notwendig werden und welche nicht mit den eben sowie den in den Absätzen 1 und 2 genannten Leistungen abgedeckt sind (normalerweise keine!).

 

Die eben genannten zusätzlichen Leistungen werden wir Ihnen zwar auch zusätzlich berechnen, aber die Kosten hierfür werden wir in der Abrechnung ebenso auf den/die jeweiligen Nutzer umlegen, so das dies für Sie nur ein durchlaufender Posten ist.

 

Vorteile von DiWaSO: Wir erstellen eine korrekte, kostengünstige Abrechnung und darüber hinaus können die gesamten Kosten für deren Erstellung auf die Nutzer umgelegt werden, da wir nur die Abrechnung von Heizung und Wassererwärmung berechnen! Dies ist rechtens und findet in Einklang mit dem BGB sowie der Heiz- und Betriebskostenverordnung statt.

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